Antrag Stadteilkonferenzen statt Ortsausschüsse

Da in der AG Geschäftsordnung keine einvernehmliche Lösung zur Zukunft der Stadtteilausschüsse erzielt werden konnte, beantragen wir Stadteilkonferenzen anstelle der bisherigen Ortsausschüsse einzurichten.

Antragsvita

Antrag eingereicht: 29.09.2022

Im Stadtrat: 13.10.2022

Ergebnis: Abgelehnt

    •  6 Ja-Stimmen (GRÜNE)
    • 24 Nein-Stimmen
    • 1 Enthaltung (Bürgermeister)

Das wichtigste in Kürze:

Begründung:

Die bisherigen Ortsausschüsse unterliegen den Beschränkungen des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Dadurch ist die Beteiligung der Bürger:innen an Aussprachen auf die Fragestunden und auf das Stellen von Fragen beschränkt. Die in den Ortsausschüssen getroffenen „Beschlüsse“ sind nur Empfehlungen, die des Öfteren von den nachfolgenden Gremien wieder revidiert werden, was zu Enttäuschungen in den Stadtteilen führt. Da wir als Grüne die Beteiligung der Menschen vor Ort fortführen und verbessern möchten, stellen wir den folgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates:

  1. Die bisherigen Ortsausschüsse werden in Stadtteilkonferenzen umbenannt, die Sitzungen sind öffentlich.
  2. Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Sitzung für jede Stadtteilkonferenz ein, in der aktuelle Themen aus dem Stadtteil besprochen werden.
  3. Die Versammlungsleitung erfolgt durch den Bürgermeister, der durch fachlich versierte Mitarbeiter:innen unterstützt wird.
  4. Jede Fraktion delegiert ein Ratsmitglied aus ihren Reihen.
  5. Für die Erstellung von Meinungsbildern sind nur Menschen stimmberechtigt, die ihren Sitz im Stadtteil haben und älter als 13 Jahre sind.
  6. Die Verwaltung stellt eine Tagesordnung auf, diese enthält Vorschläge aus der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung, die bis 14. Tage vor dem Sitzungstermin bei der Verwaltung eingegangen sind. Die Themen müssen einen Stadtteilbezug haben. Berücksichtigt die Verwaltung Vorschläge nicht, ist dies mit Veröffentlichung der Tagesordnung und Begründung mitzuteilen. Die delegierten Ratsleute und die anwesenden, stimmberechtigten Bürger:innen können diese Entscheidung der Verwaltung überstimmen, sofern die Themen einen eindeutigen Ortsteilbezug haben.
  7. Über Anliegen aus den Stadteilkonferenzen können Stimmungsbilder abgefragt werden. Anliegen welche die Mehrheit der Stimmberechtigten bekommen, sind in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten.
  8. Die Sitzungen der Stadtteilkonferenzen werden protokolliert und die Protokolle veröffentlicht.

Antrag als PDF

Der Antrag als Download im PDF-Format.

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