Das Straßennetz der Stadt Achim hat eine Länge von etwa 240 km. Hin und wieder gibt es neue Straßen oder Plätze. Damit einher geht die Frage der Benennung. Manchmal löst diese Frage Diskussionen aus, wie 1970, 1988 und 2018 bei der Brinkmannstraße, 2021 bei der Amazon-Straße oder 2022 beim Christoph-Rippich-Platz.
Achims Ehrenbürgermeister wunderte sich zunächst darüber, warum er diese Würdigung bereits zu Lebzeiten erhielt. In vielen Städten können nämlich nur verstorbene Personen auf diese Weise geehrt werden.
Bei der Amazon-Straße stellte sich die Frage, ob und warum das in Achim neu angesiedelte Unternehmen diese Benennung erhalten soll. Denn eine Straßenbenennung nach Firmen oder Unternehmen ist in vielen Städten nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Das ist in Achim der Fall, weil ein öffentliches Interesse daran besteht, dass Lkw die Amazon-Straße schnell und einfach finden.
Bei der Brinkmannstraße wurde mehrfach sehr kontrovers diskutiert, ob und wann man Geschichte tilgen soll. Etwa weil Personen im Zusammenhang mit Antisemitismus oder Kolonialismus stehen, weil sie Mittäter oder Profiteure des NS-Regimes waren oder weil sie aus anderen Gründen heutigen gesellschaftlichen, ethischen oder politischen Maßstäben nicht mehr genügen. Sollen, dürfen solcherart belastete Personen heute noch mit einem Straßennamen geehrt werden? Sollen Straßen umbenannt oder mit Erläuterungstafeln versehen werden?
Bisher gibt es in Achim keinen Leitfaden zur Benennung von Straßen oder Plätzen. Dieser Leitfaden soll dazu beigetragen, dass keine Straße und kein Platz Namen tragen, die den Zielen, Handlungen oder Wertvorstellungen, die dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Niedersachsen zuwiderlaufen oder dem Ansehen der Stadt Achim schaden.
Nicht berücksichtigt werden bei der Straßenbenennung Personen, Institutionen und Ereignisse:
Unser Antrag in der Presse:
Achimer Grüne wollen Leitfaden für Straßenbenennungen einführen (weser-kurier.de)
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