Im Rat wurde schon mehrfach der zunehmende Grünflächenverlust auf Grundstücken, insbesondere in Gärten und Vorgärten, durch Versiegelung, unzulässige Pflasterung bzw. mineralische Steinschüttungen, die sogenannten Schottergärten, kritisiert. Diese Art der Gartengestaltung verschlechtert das Kleinklima, erhöht die Temperaturen im Sommer, vermindert die Versickerung von Regenwasser und befördert das Artensterben. Überdies gibt es in Achim immer noch zahlreiche Grundstücke, die das Regenwasser der versiegelten Flächen in den öffentlichen Straßenraum ableiten.

Antragsvita:

Antrag eingereicht: 04/08/2022
Im Fachausschuss: 15/11/2022
Im Verwaltungsausschuss: 08/12/2022
Ergebnis: Angenommen
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: keine
Enthaltungen: 1

Das Wichtigste in Kürze:

Wir möchten, dass die Verwaltung und die Achimer*innen gemeinsam für eine grüneres Achim sorgen. Deshalb soll die Verwaltung präventiv aufklären und den Menschen, die teilweise aus Unwissenheit die ordnungswidrige Gartengestaltung angelegt haben, Gelegenheit geben, ihre Gärten ohne Strafandrohung wieder in einen ökologisch wertvolleren, und baurechtskonformen Zustand zu versetzen. Deshalb beantragen wir:

  1. Durch den Pressesprecher der Stadt wird die Öffentlichkeit über die städtischen digitalen Kanäle und entsprechende Pressemitteilungen informiert, und die mit Achimer Layout versehene Broschüre Vorgärten gestalten wird mit einem einleitendem Hinweis zur Rechtslage auf der Website der Stadt zum Download angeboten. Diese Broschüre vom NABU (Barsinghausen) wird in einem angepasstem Layout unter anderem bereits vom Landkreis Rotenburg und der Stadt Verden genutzt.
  2. Bürgerlnnen, zu deren Wohnung oder Haus ein Garten/Vorgarten gehört, bekommen im Bürgerbüro bei der An- bzw. Ummeldung die Broschüre Vorgärten gestalten ausgehändigt.
  3. Das Ordnungsamt nimmt in einem, von der Verwaltung festgelegten Bereich, von außen einsehbare, übermäßig versiegelte Grundstücke auf. Die Haus- bzw. Grundstückeigentümer werden angeschrieben und über die Rechtslage unterrichtet. Mit dem Schreiben wird die o.g. Broschüre versandt, verbunden mit der Bitte, die Gärten in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
  4. Nach einem Jahr werden die Grundstücke im ausgewählten Bereich erneut in Augenschein genommen, das Ergebnis wird durch Verwaltung ausgewertet und im Bauausschuss vorgestellt, der dann über die weitere Vorgehensweise berät.

Darüber hinaus hat sich der NABU Achim bereit erklärt, Achimer Gartenbesitzerlnnen kostenlos zur ökologischen Umgestaltung ihrer Gärten zu beraten.

Verwendete Quellen und Gesetze:

Antrag als PDF:

Der Antrag als Download im PDF-Format.

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