Die Umweltverbände BUND und NABU beklagen schwere Schnittverletzungen u.a. bei Igeln durch den nächtlichen Einsatz von Mährobotern. Die nachtaktiven Tiere rollen sich bei einer drohenden Gefahr im Vertrauen auf die abschreckende Wirkung ihrer Stacheln zusammen und werden von den Mährobotern schwer verletzt oder getötet. Auch für Amphibien wie Kröten, Eidechsen und Schlangen stellt der nächtliche Einsatz von Mährobotern eine Gefahr dar.
Darauf wies auch der Landkreis Verden im August dieses Jahres hin: „Mähroboter zählen zu den größten Gefahren im Garten. Sie verletzen oder töten Igel häufig, weil diese sich bei Gefahr einkugeln und nicht fliehen. Die nachtaktiven Igel sind nachts besonders gefährdet. Mähroboter sollten daher ausschließlich tagsüber und unter Aufsicht laufen“.
Die Bundes-Lärmschutzverordnung verbietet zwar das Rasenmähen zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr morgens – sie definiert Rasenmäher aber als „handgeführte oder sitzgeführte Geräte“. Mähroboter fallen durch dieses rechtliche Raster. Diese Regelungslücke müssen und können wir auf kommunaler Ebene schließen. Kommunen haben das verbriefte Recht, Schutzverordnungen zu erlassen – sei es zum Schutz von Bäumen oder zur Eindämmung des Leids von Streunerkatzen. Bisher gilt es aber keine Regelung/Satzung für die automatisch fahrenden Mähroboter.
Unser Antrag ist kein Verbot von Mährobotern. Er fordert lediglich, dass diese Geräte tagsüber fahren – dann, wenn Igel schlafen und die Sichtverhältnisse gut sind. Es geht um einen minimalen Einschnitt für Roboterbesitzer, aber um einen lebensrettenden Unterschied für unsere heimischen Wildtiere, zu denen auch Amphibien, Eidechsen und Schlangen gehören.
Wir finden, dass es höchste Zeit ist, in Achim Verantwortung zu übernehmen und dem Appell des Landkreises Taten folgen zu lassen.
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