Mit sofortiger Wirkung wird von der Stadt Achim ein Betretungsverbot für die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche (insbesondere des Außendeichgeländes) und deren Zuwegungen für das gesamte Gebiet der Stadt Achim verhängt. Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern vorbehalten.
Das Betretungsverbot gilt nicht für Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Personen.
Aktuelle Informationen zum Hochwasser in Achim gibt es u.A. auf der Website der Stadt:
https://www.achim.de/hochwasser
Einschränkungen beim Sylvester Feuerwerk
Um Gefährdungen zu reduzieren ist darüber hinaus in der Silvesternacht vom 31. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024 darf in einem Umkreis von 200 Metern rund um die Paulsberg-Apotheke (Obernstraße 47) in der Fußgängerzone kein Feuerwerk der F2-Klasse gezündet werden.
Das hat die Stadt Achim nach Hinweisen der Feuerwehr entschieden, um das im Frühjahr abgebrannte Gebäude und die Nachbargebäude sowie deren Bewohner zu schützen, denn die Brandruine ist aktuell nur mit einer Plane bedeckt. Das Verbot wurde mit einer Allgemeinverfügung ausgesprochen, die am Freitag, 29. Dezember 2023, in Kraft getreten ist.
Bitte seien sie zurückhaltend und vorsichtig beim Feuerwerk. Zum einen um das Wild, das aus den Hochwassergebieten geflohen ist nicht in das Wasser zurückzutreiben. Zum andern, um die zurzeit im Dauereinsatz befindlichen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren nicht noch zusätzlich durch Brandbekämpfungen zu belasten.
Wir Bedanken uns ganz herzlich bei allen Helfern, die durch ihren unermüdlichen Einsatz zur maximalen Gefahrenabwehr beitragen und wünschen allen viel Erfolg und einen guten Start ins neue Jahr.
Weitere wichtige Links zum Thema Hochwasser
Zur Lage in der Stadt Achim:
https://www.achim.de/hochwasser
Zur Lage im Landkreis Verden:
Pegelstände:
https://www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Start
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