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Besonders in der jüngeren Vergangenheit ist die Nachverdichtung in Achim relativ ungeregelt erfolgt. Viele der neu errichteten Gebäudekörper, in der Regel massiver Geschosswohnungsbau, fügen sich nicht in den Bestand ein.

Ehemals wertvolle Grünbereiche wurden nahezu komplett versiegelt. Wertige Nachpflanzungen oder Begrünungen blieben oft aus.

Um städtebauliche Genehmigungen nach Paragraf 34 BauGB oder Baumaßnahmen aufgrund veralteter Bebauungspläne zu verhindern, wollen wir die Stadtentwicklung aktiver begleiten, zum Beispiel durch die Erarbeitung von Gestaltungssatzungen.

Darüber hinaus nimmt die Versiegelung durch sogenannte Schottergärten und Pflasterungen zu. Obwohl die Niedersächsischen Bauordnung dies eigentlich untersagt. Wir wollen erreichen, dass Verstöße behördlich geprüft, geahndet und die Versiegelung auf das zulässige Maß zurückgebaut werden.

Wir werden uns im Rat und auch im Kreistag dafür einsetzen, dass Achim durch bessere Planung und Abstimmung mit den Investoren grüner und ökologisch wertvoller wird, wollen aber auch eine konsequentere Einhaltung geltenden Baurechts durchsetzen.

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Ein Kommentar

  1. In dieser Sache muß sehr dringend gehandelt werden. Wir haben hier in der Nachbarschaft auch so ein Negativbeispiel. Ahornstr. 1 wird gerade mit einem Mehrfamilienhaus bebaut, obwohl der angeblich noch geltende Bebauungsplan nur Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser vorsieht. Der schöne Garten wurde im August letzten Jahres komplett von Pflanzen befreit. Muss eine Ersatzpflanzung erfolgen? Laut Bebauungsplan darf das Grundstück nur zu 40% bebaut werden. Es zeichnet sich bis auf kleine Flächen eine Komplettversiegelung ab. Auch dürfen an der Grenze nur 9 m Garage oder Gartenhäuser stehen, dass ist auch schon mehr. Auf welcher Grundlage ist so etwas möglich? Früher wurde sogar in einigen Fällen die Dachform und Farbe der Pfannen vorgegeben. Warum ist die Stadt nicht in der Lage Vorgaben zu machen, dass die Bebauung sich der Umgebung anpassen muss.

    Mit freundlichem Gruß
    Monika Klindworth

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