Zum Tagesordnungspunkt 9 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Seniorenwohnpark östlich der Uphusener Dorfstraße“, Auslegungsbeschluss, in der heutigen VA-Sitzung, stellen wir den folgenden Änderungsantrag: Das Wärmeversorgungskonzept für den B-Plan Nr. 28 wird überarbeitet. Dabei soll die Energieagentur Klever zu Rate gezogen werden

Antragsvita:

Antrag eingereicht: 25/11/2022
Im Verwaltungsausschuss: 25/11/2022
Ergebnis: Abgelehnt
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 9
Enthaltungen: keine

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Die Errichtung eines Blockheizkraftwerks für das Hauptgebäude, das mit fossilen Brennstoffen betrieben
    wird, ist nicht zukunftsweisend.
  2. Dezentrale Luftwärmepumpen verbreiten (geringe) Schallemissionen und haben im Gegensatz zu
    Erdwärmepumpen einen, sich mit sinkenden Temperaturen verschlechternden Wirkungsgrad.
  3. Obwohl die Bungalows nahezu ideal zu Sonne ausgerichtet sind, wird durch die gewählte Dachform
    (Walmdach statt Pult- oder Satteldach) die Nutzfläche für die geplanten Fotovoltaikanlagen unnötig
    eingeschränkt.
  4. Vorstellbar wäre in Nahwärmenetz, welches durch eine zentrale Erdwärmepumpe gespeist wird. Die
    Versorgung mit elektrischer Energie könnte überwiegend durch die lokalen Solaranlagen erfolgen, die durch
    einen Batterie Speicher Pufferung unterstützt werden könnte.
  5. Am 10.6.2021 hat der Verwaltungsausschuss den Grundsatzbeschluss gefasst, für alle neuen
    Wohngebiete im Rahmen der Bauleitplanung nachhaltige Wärmeversorgungskonzepte mit
    vorzusehen. So sollen die Ziele des (durch das Bundesverfassungsgericht verschärften)
    Klimaschutzgesetzes zur CO2-Reduzierung neben den Festlegungen in Bundes- und
    Landesgesetzen auch durch kommunale Entscheidungen unterstützt werden.

Antrag als PDF:

Der Antrag als Download im PDF-Format.

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