Als Bündnis 90/Die Grünen Achim nehmen wir die Bedenken und Fragen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Eine transparente und kritische Auseinandersetzung ist ein wichtiger Bestandteil kommunalpolitischer Entscheidungsprozesse.
Gleichzeitig tragen wir als politische Vertreterinnen und Vertreter Verantwortung für Achim und künftige Generationen. Dazu gehört eine Bestandsaufnahme: Deutschland und Achim stehen vor einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt. Nach aktuellen Angaben des Deutschen Mieterbundes verzeichnet Deutschland ein Wohnungsdefizit von bundesweit 1,4 Millionen fehlenden Wohnungen. Dieser Druck wirkt sich auch auf Kommunen wie Achim aus. Das städtische Wohnraumversorgungskonzept (Kramer-Gutachten) weist einen Fehlbedarf von mindestens 133 preisgebundenen Wohneinheiten in Achim aus. Wird Wohnungsbau in dieser Lage nicht umgesetzt, kann dies die Situation für Mieterinnen und Mieter, Familien, Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren weiter verschärfen.
Wer ein Bauvorhaben stoppen möchte, sollte die Planungsgrundlagen bewerten. Einige in der Petition vorgebrachte Argumente beruhen auf Annahmen oder Befürchtungen, die von der aktuellen Beschlussvorlage und dem Siegerentwurf aus dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb abweichen.
Am Ende muss der Rat abwägen, ob die Vorteile und der Nutzen des Projekts oder die Risiken und Nachteile überwiegen. Das soll im laufenden Bebauungsplanverfahren transparent erfolgen.
Im Folgenden nehmen wir zu den Kernpunkten der Petition gegen das Blomenquartier Stellung.
Inhaltsverzeichnis
Die Planungsdaten
Die Petition spricht von rund 180 Wohneinheiten als Ausgangslage. Laut der maßgeblichen Beschlussvorlage sieht der Siegerentwurf aktuell 136 Wohneinheiten vor. Diese Differenz von mehr als 40 Wohnungen zeigt, dass die Dichte im Quartier geringer ausfällt als in der Petition angenommen.
Zudem wird das Blomenquartier mit unterschiedlichen Wohnformen geplant. 25 % der Wohnungen sollen als geförderter Wohnraum entstehen, während 75 % frei finanziert sind und durch 12 flächensparende Reihenhäuser ergänzt werden, die nach Investorenangaben zu Eigenheimen werden sollen.
- Eine 25 Prozent-Quote trägt zu einer sozialen Durchmischung im Quartier bei, statt Einkommensgruppen voneinander zu trennen.
- Der 25 % Anteil geförderter Wohnungen kann dazu beitragen, den im Kramer-Gutachten belegten Mangel an bezahlbaren Wohnungen vor Ort zu verringern.
Warum genau diese Fläche?
Häufig wird gefragt, warum auf einer lärmbelasteten Fläche gebaut werden soll, die zudem an ein sozial vorbelastetes Quartier grenzt. Die Antwort liegt in den historischen Rahmenbedingungen der Achimer Stadtentwicklung.
- In zentralen Lagen Achims fehlen vergleichbare Freiflächen in städtischer Hand oder mit gesichertem Baurecht. Kleinere Baulücken sind meist privat, sodass die Stadt weder Zugriff hat noch geförderten Wohnraum rechtlich durchsetzen kann.
- Für uns Grüne hat es hohe Priorität, neue Versiegelung von Landwirtschafts- und Naturflächen am Stadtrand zu vermeiden. Das Areal ist im Norden durch die A27 und das Gewerbegebiet Achim-Ost/Amazon, im Osten durch die L165 und das Gewerbegebiet Uesener Feld sowie im Süden durch die Bahnstrecke bereits von Infrastruktur und Gewerbe umgeben. Die Entwicklung dieser Fläche schließt sich westlich an das Stadtgefüge an. Dadurch können Naturräume an den äußeren Stadträndern geschont Zudem sieht die Planung Grünflächen im Gebiet vor.
- Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Ihre ökologische Qualität wird im Verfahren zu bewerten sein. Der Siegerentwurf greift die vorhandenen Bedingungen auf: Eine angeordnete Riegelbebauung soll zugleich als Lärmschutz für die bestehende Nachbarschaft dahinter wirken.
- Laut TÜV-Nord-Gutachten scheidet eine gewerbliche Nutzung aus, weil die Lärmkontingente die Grenzwerte der bereits bestehenden angrenzenden Wohnbebauung überschreiten würden. Wohnbebauung mit integrierten passiven und aktiven Schutzmaßnahmen bleibt daher eine rechtlich und städtebaulich tragfähige alternative Nutzung der Fläche.
Verkehrs- und Mobilitätskonzept
Die Hochrechnung der Petition auf über 1.200 Fahrzeugbewegungen basiert auf älteren Pauschalannahmen zu Einfamilienhaussiedlungen. Das Mobilitätskonzept des Blomenquartiers setzt dagegen auf andere Grundsätze.
- Der motorisierte Individualverkehr wird direkt bei der Zufahrt an der Max-Naumann-Straße in zentralen Parkierungsbausteinen abgefangen.
- Der Kfz‑Verkehr ins Quartier wird über die Max-Naumann-Straße geführt, so soll eine zusätzliche Belastung der Potsdamer Straße verhindert werden.
- Der zentrale Anger und die Wohnhöfe bleiben weitgehend autofrei. Das kann Aufenthaltsqualität schaffen und den Suchverkehr reduzieren.
- Der bereits fertiggestellte Radschnellweg (Premiumroute 1) verläuft in unmittelbarer Nachbarschaft. In Kombination mit der Entfernung in die Innenstadt, zum Achimer Bahnhof, zur IGS und zum Cato-Bontjes-van-Beek-Gymnasium bestehen günstige Voraussetzungen für den Fuß- und Radverkehr.
Lärmschutz und gesunde Wohnverhältnisse (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB)
Das Argument, die Stadt würde gesetzliche Lärmgrenzen „ausloten“ oder missachten, trifft fachlich nicht zu.
- Die städtebauliche Figur wurde auf die Lärmsituation ausgerichtet. Lärmabweisende Gebäuderiegel an den östlichen und südlichen Rändern sollen das Innenquartier gegen die Lärmemissionen von Bahn und Autobahn abschirmen.
- Dadurch können im Inneren schallgeschützte Wohnhöfe und ein parkähnlicher Innenbereich entstehen.
- Die Lärmschutzmaßnahmen, die innere und äußere Erschließung und das Entwässerungskonzept sollen im Rahmen eines städtebaulichen Entwicklungsvertrags vom privaten Investor getragen werden.
Flächenversiegelung, Freiraum und Ökologie
Ein zentraler Punkt grüner Politik ist der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Wenn auf Flächen wie dem Blomenquartier keine kompakte Bebauung zugelassen wird, kann sich der Baudruck auf Flächen an den Stadträndern verlagern – mit höherem Flächenverbrauch pro Kopf.
Der Entwurf sieht ein Konzept mit Ausgleichs- und Pufferzonen vor.
- Westlich angrenzend an die Kleingartensiedlung soll eine extensiv genutzte Obstwiese angelegt werden, wodurch ein Übergang zur Nachbarschaft entsteht.
- Im Osten ist ein Naturraum vorgesehen, der als ökologische Pufferzone dienen soll.
- Niederschlagswasser wird nach dem Schwammstadt-Prinzip über grüne Finger, Retentionsflächen und Mulden im Quartier zurückgehalten und versickert.
Soziale Infrastruktur und Lebensqualität
Die Frage, ob Schulen, Kitas und medizinische Angebote ausreichen, ist berechtigt. Sie wurde bereits vor dem städtebaulichen Wettbewerb mit den Fachdiensten der Stadt abgestimmt und soll auch im laufenden B‑Plan-Verfahren weiter geprüft werden. Das ist eine Lehre, die die Stadt aus vergangenen Planungen gezogen hat. Wohnungsbau und Infrastrukturentwicklung müssen gemeinsam betrachtet werden.
Fazit
Das Blomenquartier ist das Ergebnis eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs, der Ökologie, Lärmschutz und sozial gemischtes Wohnen miteinander verbindet.
Vor dem Hintergrund des bundesweiten Wohnungsdefizits von 1,4 Millionen Wohnungen und des konkreten Bedarfs in Achim wäre ein Stopp des Projekts aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Achim würde die Möglichkeit auf 136 Wohnungen – darunter über 30 preisgedämpfte Einheiten für Menschen mit geringerem Einkommen – auf einer investorenfinanzierten Fläche nicht nutzen.
Wir Grünen stehen für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung. Wir sprechen uns daher für die Fortführung des Planungsverfahrens für das Blomenquartier aus.
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